12.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2021]
17.05. | Gewerbesteuer** Grundsteuer** |
10.05. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.05. bzw. 20.05.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2021; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Die gssr + kunath Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Köln berät Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unsere Steuerberater und Steuerberaterinnen unterstützen Sie bei steuerlichen Fragen und erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen Ihres Unternehmens. Auf Wunsch übernehmen wir die Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und Lohnbuchhaltung Ihrer Firma. Ihre Buchhaltung wird durch unsere Steuerfachangestellten und -fachwirte betreut.